, , ,

Update Medizinrecht  · 

Praxiskaufvertrag, ApoVWG und Werberecht für (Zahn-)Ärzte: Was Sie 2026 beachten müssen

4. August 2026
3–4 Minuten

In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf es bei der korrekten Definition des Kaufgegenstands in Praxiskaufverträgen ankommt, welche wirtschaftlichen Chancen das Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) für Apotheken eröffnet – etwa durch neue pharmazeutische Dienstleistungen und den Umgang mit Patientendaten – und was (Zahn-)Ärzte bei Werbung als MedInfluencer sowie beim Einsatz von Vorher-Nachher-Bildern rechtlich beachten müssen, insbesondere vor dem Hintergrund einer aktuellen BGH-Entscheidung.

Praxiskaufverträge – Was oft vergessen wird!

Immer wieder werden wir mit der Tatsache konfrontiert, dass in den Praxiskaufverträgen der Kaufgegenstand nicht richtig beschrieben und definiert ist. Letzte Woche haben wir erst wieder bei einem Verkauf eines Gesellschaftsanteils an einer Berufsausübungsgemeinschaft wieder einen Vertrag vorgelegt bekommen der eigentlich für den Verkauf einer Einzelpraxis geeignet ist.

Es ist rechtlich ein erheblicher Unterschied, ob der Anteil an einer Berufsausübungsgemeinschaft verkauft wird oder aber eine Einzelpraxis. In diesen Fällen kommen sie mit Formularverträgen oder Musterverträgen nicht weiter. Im Gegenteil die erforderlichen Vertragsänderungen sind aufwändiger, die Beratungen dauern länger und die Kosten steigen.

Dies gilt auch für den Verkauf einer Berufsausübungsgemeinschaft, also einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts insgesamt an Rechtsnachfolger. Gerade wenn alle Gesellschafter einer Berufsausübungsgemeinschaft an einen oder mehrere Nachfolger verkauft werden soll. Dann muss sorgfältig danach unterschieden werden, was denn konkret veräußert wird. Handelt es sich um einen Anteilskauf (sog. „Share Deal“) oder handelt es sich um einen Verkauf der materiellen und immateriellen Vermögenswerte (sog. „Asset Deal“) insgesamt.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie bei uns gerne kostenfrei unsere Broschüre zur Praxisabgabe samt Checklisten anfordern.

Schreiben Sie uns eine kurze Mail an info@messer-rechtsanwaelte.de oder schauen sich einfach unser Video zum Thema an.

Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG)

Was ist aus wirtschaftlicher Sicht für Apotheken durch das ApoVWG wichtig? Es werden derzeit sehr viele Artikel über die Auswirkungen des ApoVWG auf Apotheken geschrieben.

Wichtig und wirtschaftlich von Bedeutung werden folgende Bereiche sein:

  • Neue pharmazeutische Dienstleistungen und Prävention
    Hier werden neben labordiagnostischen Tests und Präventionsleistungen auch eigene Messmethoden, insbesondere die bioelektrische Impedanz-Analyse (BIA-Messung), in der Apotheke erbracht. Sie werden im Rahmen eines zusätzlichen Beratungsangebots gegenüber den Patienten wichtig. Die Menschen sind bereit, in diesem Bereich in ihre Gesundheit zu investieren.
  • Schnelltests und Blutentnahmen:
    Gleiches gilt insbesondere für Blutentnahmen im Rahmen der Longevity-Angebote. Definitiv zunehmen wird auch die Nachfrage, die durch innovative Plattform-Strukturen geschaffen wird. Ein Beispiel hierfür sind telemedizinische Beratungsangebote, die auch in Apotheken etabliert werden könnten.
  • Datenmonetarisierung:
    Noch immer unterschätzt wird das Thema „Datenmonetarisierung“ in und durch Apotheken. Hier kann die Apotheke eine zentrale Rolle bei der anonymisierten Erfassung und Auswertung von Patientendaten spielen. Die Nutzung von anonymisierten Datensätzen für die Forschung in verbesserter Kooperation mit Pharmaunternehmen wird auch für die Versorgungsforschung wichtig werden. Datensätze mit Verlaufsdaten sind für die Pharmaindustrie sehr wertvoll.

Wenn Sie Fragen zu diesen Themen haben, insbesondere dazu, wie die entsprechenden Konzepte in der Apotheke umgesetzt werden können, freuen wir uns auf Ihre E-Mail an info@messner-rechtsanwaelte.de.

MEDinfluencer und Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern auf Social Media

Viele Ärzte bekommen Angebote, Werbung für die Industrie zu machen. Üblicherweise wird dem Arzt angeboten, einige Aussagen aus dem Bereich seiner Expertise, u.a. im Bereich Beauty (Hyaluron-Unterspritzungen), Nahrungsergänzungsmitteln, Haarwuchs zu treffen. Die Aussagen werden in kurzen Videoaufnahme auf den Webseiten oder auf Social Media Profilen der Unternehmen platziert.

Es werden dem Arzt Aussagen für die Videoaufnahmen vorgegeben, die nach eigenem Bekunden der im europäischen Ausland ansässigen Unternehmen, bereits „anwaltlich“ geprüft wurden.

Ärztliche Berufsordnung  und Heilmittelwerbegesetz enthält starke Regulierungen für Werbung im Gesundheitsbereich in Deutschland. Eine nicht anwaltlich geprüfte Werbung birgt Risiken einer Abmahnung sowohl für das Unternehmen als auch für den MedInfluencer selbst, d.h. den Arzt.

Im Bereich der Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern hat der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden, dass die Einbringung von Hyaluron-Säure mittels einer Kanüle unter die Haut als „operativer plastisch-chirurgischer Eingriff“ im Sinne des Heilmittelwerbegesetztes (HWG) zu werten ist, für dessen Wirkung nicht nach § 11 HWG mit Vorher-Nachher-Bildern geworben werden darf.

Anwaltliche Empfehlung:

Werbung für Ihre Kooperationen und Ihre (zahn-)ärztliche Berufliche Tätigkeit ist wichtig und nicht unzulässig, wenn diese richtig konzeptioniert ist.

Wollen Sie wissen, wie Sie als Arzt ihre Werbung rechtlich sicher gestalten können? Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@messner-rechtsanwaelte.de.

Quelle: BGH, Urt. V. 31.07.2025  – I ZR 170/24


Dieser Artikel erschien in unserem

Newsletter Medizinrecht

Monatlich erhalten unsere Mandanten und Abonnenten praxisrelevante Rechtsprechung, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und anwaltliche Empfehlungen – direkt ins Postfach.

✓ Kostenlos · ✓ Monatlich · ✓ Jederzeit kündbar · ✓ Kein Spam

Haben Sie konkrete Fragen zu den Themen dieses Artikels? Kostenlose Erstberatung anfragen →

AUTOREN

Joachim Messner

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

Milana Sönnichsen

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht

Kontakt aufnehmen →